Für die Durchführung der Pflichtversicherung der selbständig Erwerbstätigen ist die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) zuständig. Die Versicherung für Selbständige im land- und forstwirtschaftlichen Bereich führt ebenfalls die SVS durch.
Die Pflichtversicherung von Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbediensteten, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2000 begründet wurde, und jener Personen, die bei der ehemaligen Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau in der Kranken- und Unfallversicherung versichert waren, führt die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) durch.