DRUCKEN

Entschädigungen


Symbolbild "Entschädigung" (Copyright: AdobeStock - rangizzz)

Entschädigungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sollen helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Mehrbelastung durch Behinderung auszugleichen sowie den Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hinterbliebenen zu sichern.

Geldleistungen

Bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben Versicherte bzw. Angehörige Anspruch auf Geldleistungen aus der sozialen Unfallversicherung:

  • Versehrtenrenten
  • Integritätsabgeltung
  • Hinterbliebenenrenten
  • Witwen-/Witwerbeihilfen
  • Teilersatz der Bestattungskosten

Für diese Geldleistungen der Unfallversicherung ist die Bemessungsgrundlage entscheidend. Als Bemessungsgrundlage gilt in der Regel die Summe der Arbeitsverdienste im Kalenderjahr vor dem Eintritt des Versicherungsfalles bis zur Höchstbeitragsgrundlage.

Bei Personen, die sich zum Unfallzeitpunkt noch in Berufsausbildung befinden, wird die Bemessungsgrundlage nach Abschluss derselben erhöht.

Wenn Sie weitere Fragen haben, die Sie auf den folgenden Seiten nicht beantwortet finden, oder falls Sie ein konkretes Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an die Leistungsabteilung der zuständigen Landesstelle (siehe "Mehr zum Thema")!