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Feststellung der Pension


Der Bescheid

 Über den Anspruch auf Pension wird mit Bescheid entschieden. Dieser Bescheid erlangt Rechtskraft, wenn Sie nicht binnen 3 Monaten nach dessen Zustellung Klage erheben.

Die Verständigung

Wurde Ihnen mittels einer „Verständigung“ ein Vorschuss auf die Pension gewährt, so bedeutet dies, dass die Voraussetzungen für eine endgültige Pensionsfestsetzung noch nicht gegeben sind. Wir sind jedoch bemüht, das Feststellungsverfahren so rasch wie möglich abzuschließen und einen Bescheid
zu erteilen.

Der BESCHEID (die VERSTÄNDIGUNG) ist ein Dokument, das Sie als zum Bezug einer Pension aus der österreichischen gesetzlichen Pensionsversicherung berechtigte Person ausweist.

Wir empfehlen Ihnen daher, dieses Dokument sorgsam aufzubewahren.