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Wahlärztinnen / Wahlärzte


Das elektronische Kommunikationsservice eKOS unterstützt den gesamten Administrationsprozess zwischen Versicherten, Vertragspartnern und Sozialversicherung von der Zuweisungserstellung bis zur Erbringung der Leistung und, je nach System, auch bis zur  Leistungsabrechnung. Ziel ist es, langfristig alle Formulare auf Papier abzulösen. 

Folgende Leistungsarten sind von Zuweisern mit einem kurativen Vertrag zu einem gesetzlichen Versicherungsträger bzw. zur KFA Wien zu nutzen: 

  • Computertomographie (CT)
  • Magnetresonanztomographie (MRT)
  • Nuklearmedizinische Untersuchungen 
  • Humangenetische Untersuchungen
  • Klinisch-psychologische Diagnostik
  • Knochendichtemessungen


Der verpflichtende Einführungszeitraum hat mit 01.04.2019 begonnen.


Die nächsten vorgesehenen Leistungsarten sind: 

  • Röntgen und Sonographie
  • Röntgen-Therapie


Über den Start eines Pilotbetriebs und den flächendeckenden Rollout werden Sie rechtzeitig informiert.


Als Wahlärztin / Wahlarzt (ohne ein kuratives Vertragsverhältnis mit einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger oder der KFA Wien) stellen Sie Verordnungen, Zuweisungen etc. weiterhin in Papierform aus. Ihre Patientinnen und Patienten können diese aber selbständig unter www.meineSV.at im elektronischen System einreichen (Service: "Elektronisches Kommunikationsservice" unter Menüpunkt: "Antrag erfassen"), um sich mühsame Wege zur Krankenkasse zu ersparen.

Dafür ist lediglich eine Handysignatur erforderlich - Handysignatur aktivieren

Patientinnen und Patienten, die ihre Zuweisungen, Überweisungen etc. auf Papier selbst elektronisch einreichen, nutzen damit alle Vorteile von eKOS:

  • Sie ersparen sich den Weg zur Krankenkasse für den „Bewilligungsstempel“
  • Auf Wunsch erhalten sie oder eine vom Patienten genannte Kontaktperson automatisch eine SMS / E-Mail zu jedem Bearbeitungsschritt
  • Mittels Antragscode, den die Patientin bzw. der Patient in der SMS / E-Mail, auf dem Informationsblatt zur e-Zuweisung bzw. auf MeineSV.at (Anträge suchen) finden, können Patientinnen und Patienten in Verbindung mit der Sozialversicherungsnummer (findet man auf der e-card) sofort einen Termin für die Untersuchung vereinbaren
  • Sie müssen die schriftliche Zuweisung nicht mehr mit sich führen – es genügen in Zukunft die Sozialversicherungsnummer (findet man auf der e-card) und der elektronische Antragscode
  • Wenn sie innerhalb eines Monats einen Termin für die Untersuchung vereinbaren, ist die Zuweisung bis zu drei Monate gültig (bisher nur einen Monat). Seit der COVID-19 Pandemie sind bis auf Widerruf die Anträge mit Bewilligungsdatum ab 01.06.2020 automatisch 6 Monate ab der Bewilligung gültig.