Österreichs Vertragspsychologinnen und Vertragspsychologen arbeiten zum Teil schon seit März 2016 erfolgreich mit dem elektronischen Kommunikationsservice (eKOS). Als erste "Poweruser-Gruppe" haben sie somit zur Entwicklung und Implenentierung dieses neuen Service einen wesentlichen Beitrag geleistet.
Ihre Vorteile:
- Deutliche Erleichterung und Vereinfachung bei der Handhabung, Eingabe und Verwaltung von Überweisungen zur psychologischen Diagnostik.
- Das von der Sozialversicherung für die klinischen Psychologen zur Verfügung gestellte Patientenverwaltungsprogramm "Epsylon" wurde auf den neuesten Stand gebracht. Es wurde die e-card-Infrastruktur implementiert und die Möglichkeit zur (Nach-)Erfassung von elektronischen Zuweisungen im eKOS-System geschaffen.
Die bisherigen Erfahrungen mit eKOS sind durchwegs sehr positiv verlaufen. Nicht zuletzt auch durch den hohen Einsatz und das vorbildliche Eingehen auf die Probleme, Anregungen, Wünsche und Rückmeldungen durch das Entwicklerteam von eKOS.
Seit 01.01.2019 ist die verpflichtende Nutzung von eKOS für Vertragspsychologinnen und -psychologen vertraglich geregelt.
Detaillierte Informationen zur Anbindung an das e-card System, zur Nutzung von Epsyilon und zur weiteren Kontaktinformationen bei Ihrer Standesvertretung finden Sie hier. (PDF, 419 KB).
Informationsblatt zur e-Zuweisung
Die papierschriftliche Zuweisung für eKOS-Leistungsarten wird zukünftig über eKOS erstellt.
Die neue Zuweisung kann vom zuweisenden Vertragspartner über das e-card System und von der Patientin bzw. vom Patienten selbst über MeineSV ausgedruckt werden.
Das Informationsblatt ist bis zum 31.12.2024 auch ohne Stempel und Unterschrift des zuweisenden Arztes einer herkömmlichen Zuweisung gleichgestellt, sofern beim Leistungserbringer eine e-card-Konsultation erfolgreich durchgeführt wird.
Bitte beachten Sie, dass Patientinnen bzw. Patienten auch ohne Informationsblatt zur e-Zuweisung zu Ihnen kommen können. In diesem Fall gibt Ihnen die Patientin bzw. der Patient den Antragscode und die Sozialversicherungsnummer bekannt.
Um die e-Zuweisung abzufragen, geben Sie den Antragscode und die Sozialversicherungsnummer in die eKOS-Applikation (z. B.: e-card Webapplikation) ein.