Ja. Es sollte aber nicht sein.
Solche Fälle entstehen unbeabsichtigt und sollten so rasch wie möglich bereinigt werden. Es kann sonst vorkommen, dass Versicherungsanwartschaften eines Menschen nicht vollständig aufgefunden werden können und schwer wiegende Nachteile entstehen (Fehlen von Versicherungszeiten für die Pensionsberechnung, kein Versicherungsschutz für Angehörige, weil die Daten nicht gefunden werden, etc.) - Mehrere Versicherungsnummern für einen Menschen sind mit dem Fall vergleichbar, dass ein zusammen gehörender Geldbetrag auf mehrere Kontonummern verteilt ist.
Wenn für Sie mehrere Versicherungsnummern verwendet werden (oder sogar mehrere e-cards ausgestellt wurden), teilen Sie das bitte Ihrem Krankenversicherungsträger mit.
Solche Fälle lassen sich in der Praxis leider nicht ganz vermeiden: Sie können auftreten, wenn jemand den Namen wechselt (Hochzeit, Scheidung) und bei der Sozialversicherungsmeldung bei einer neuen Erwerbstätigkeit nicht darauf hingewiesen wird, dass früher ein anderer Name geführt wurde.
Auch dann, wenn jemand mit einer anderen Namensschreibweise oder einem anderen Geburtsdatum angemeldet wird (Tipp- oder Hörfehler sind hier nie auszuschließen), wird bei der Erstbearbeitung dieser Meldung im Zweifel eher eine neue Versicherungsnummer vergeben (und die Daten unter dieser Nummer verzeichnet), um den Versicherungsschutz nicht durch die darauf folgenden Nachforschungen zu verzögern. Wenn diese Nachforschungen aus verschiedenen Gründen nicht abgeschlossen werden konnten, bleiben u. U. mehrere Versicherungsnummern auch über längere Zeit bestehen.
Bitte helfen Sie in Ihrem eigenen Interesse mit, solche Situationen gering zu halten.
Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015