Nein. Es gibt aber allein in Österreich einige Hundert Fälle, in denen "Datenzwillinge" existieren, also zwei Menschen mit gleichen Vornamen, gleichen Familiennamen und (!) gleichen Geburtsdaten. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Daten (Anmeldungen etc.) des einen "Zwillings" zu den Daten des anderen dazugeschrieben werden, weil der Versicherungsträger nicht weiß, dass es sich um zwei Personen handelt - solange nicht bekannt ist, dass es sich um zwei verschiedene Menschen handelt, sieht ein solcher Fall für die Versicherung so aus, als hätte eine Person z.B. mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten; das kommt (auch über Bundesländergrenzen hinweg) immer wieder vor und ist für sich allein noch nicht auffällig.
Die Sozialversicherungsträger arbeiten zur Klarstellung von Personenidentitäten zwar mit dem Melderegister und der Finanzverwaltung zusammen und erhalten Mitteilungen der Standesämter, absolute Sicherheit kann aber auch dadurch nie erreicht werden: Es kann nie ausgeschlossen werden, dass zwei Babys, die mit häufigen Familiennamen am selben Tag in derselben Stadt geboren werden, gleiche Vornamen erhalten oder dass z. B. aus Deutschland eine Person in Österreich zu arbeiten beginnt und in Österreich bereits jemand mit den gleichen Personendaten existiert. Es ist auch schon vorgekommen, dass jemand bei der Hochzeit den Namen seines Ehepartners/seiner Ehepartnerin annahm und diese – an sich „neue“ Namen bereits jemand anderen bezeichnete.
Falls Sie auch nur den leisesten Verdacht haben, auf Ihrem Versicherungsdatenauszug könnten Daten eines anderen Menschen verzeichnet sein, setzen Sie sich bitte so rasch wie möglich mit dem Versicherungsträger in Verbindung, der bei diesen Daten vorgemerkt ist.
Zuletzt aktualisiert am 11. März 2015