Allgemeine Informationen
Ein ärztlich festgestellter Krankenstand bleibt solange aufrecht, wie
Sie arbeitsunfähig krank sind und sich nachweislich in ärztlicher
Behandlung befinden. Grundsätzlich ist der Arzt auch für
Ihre Gesundmeldung zuständig.
Mit diesem Service ist es möglich, Ihre Wiederaufnahme (während oder nach ärztlicher Behandlung)
der Beschäftigung zu melden.
Voraussetzungen
Keine.
Zuständige Stelle
Der jeweils zuständige Krankenversicherungsträger.
Verfahrensablauf (Zugang zum Service)
Wählen Sie bitte das Service "Krankenstand: Gesund melden".
Erforderliche Unterlagen
Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.
Kosten
Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Zuletzt aktualisiert am 03. März 2022