Vertragspartner im Bereich der Sozialversicherung sind freiberuflich tätige Mitglieder von Gesundheitsberufen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens, die einen Vertrag im Sinne des sechsten Teiles des ASVG haben und medizinische oder gleichartige Leistungen auf Rechnung der Krankenversicherung erbringen. (Das sind zum Beispiel niedergelassene ÄrztInnen, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinrichtungen, DentistInnen, Hebammen, ApothekerInnen, Rechtsträger von Krankenanstalten etc.)
Wir stellen Ihnen über die Links auf der rechten Seite die am meisten angeforderten Datenbestände zur Verfügung und ersuchen um Verständnis, dass nicht alle Informationen frei zugänglich sind. Manche Informationen benötigen eine Zugangsberechtigung.
Näheres zur EDV-Abrechnung finden Sie unter "Mehr zum Thema".
Zuletzt aktualisiert am 26. Januar 2023