Veröffentlichung im Internet
Die Vertragspartner sind – basierend auf Verträgen mit den Sozialversicherungsträgern und dem Dachverband – verpflichtet, die erbrachten Leistungen elektronisch abzurechnen – siehe dazu die nachstehend publizierten Organisationsbeschreibungen zum DVP.
Gesamtverträge
Aktuell
Version 3.6 - Stand 05.09.2019 Änderungen bei den Trägerbezeichnungen ab 01.01.2020
Organisationsbeschreibung DVP (Datenaustausch mit Vertragspartner) V3.6 vom 08/2018 (PDF, 1012 KB)
Zuletzt aktualisiert am 30. August 2024