Für eine konsistente Nutzung des Datenbestands im Sinne der EBM ist daher die Herbeiführung eines konsolidierten Datenbestands aus unterschiedlichen Quellen mit möglichst hohem Qualitätsstandard von vorrangigem Interesse. Den natürlichen Ausgangspunkt dieser Konsolidierung bildet dabei das Personen- bzw. Versichertenregister
des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, das als wesentliche demographische Merkmale (Attribute) Angaben zu Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsbürgerschaft, Familienstand sowie Ein- und Austrittszeiten bei einzelnen gesetzlichen Sozialversicherungsträgern umfasst. Als weiteres wichtiges analytisches Kriterium tritt die räumliche Gliederung dieser Personenstandsdaten hinzu.
Zuletzt aktualisiert am 02. Mai 2016