Der Autor:
Prof. Dr. Guido Offermanns
forscht und lehrt als Gesundheitswissenschaftler und Ökonom an der Abteilung Personal, Führung und Organisation (PFO) der Universität Klagenfurt.
Zudem ist er Leiter des Instituts für Krankenhausorganisation der Karl Landsteiner Gesellschaft in Wien. Arbeitsschwerpunkte sind nationale und internationale Gesundheitspolitik, Versorgungsforschung sowie Managementfragen in Gesundheitseinrichtungen.
KURZFASSUNG
Im Jahr 2012 wurden in Österreich sogenannte Rahmengesundheitsziele verabschiedet (BFG 2012). Diese bauen erstmals auf dem Ansatz „Gesundheit in allen Politikbereichen“ auf („Health in all Policies“) und folgen in den Grundgedanken der „Health 2020“ Europa-Strategie der WHO (WHO 2012). Die Bundesländer werden durch sogenannte Landes-Zielsteuerungskommissionen die Umsetzung der Ziele durch Vereinbarungen zwischen den verschiedenen Partnern vor Ort fördern und koordinieren. Durch die neu verabschiedete Gesundheitsreform werden erstmals über die bisher getrennt gesteuerten Sektoren hinweg, für niedergelassene Ärzte, Spitäler und Ambulanzen gemeinsame Ziele vereinbart. In der Reform geht es u.a. um die Vereinbarung von Prozesszielen, Planungswerten, neuen Versorgungsstrukturen, Qualitätsparametern und an die einzelnen Punkte angeschlossene Finanzziele. Der Beitrag geht der Frage nach, wie eine Zielorientierung zur verbesserten Patientenversorgung beitragen kann und welche Instrumente in der Planung und Umsetzung nützlich sein können. Es werden die kommenden Herausforderungen bei der Umsetzung der Gesundheitsziele beschrieben. Dabei ist der Schwerpunkt auf die Umsetzung der Ziele bei den Leistungserbringern gelegt worden. Grundlagen zur Gesundheitszieldiskussion sowie mögliche Konzepte zur Zielentwicklung in Bund und Ländern wurden in der Sozialen Sicherheit bereits 2009 und 2011 vorgestellt.
Aufgabe der Zielsteuerungskommissionen ist es, für die integrierte Versorgung entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehört auch die Umstellung der Finanzierung, damit auch ökonomische Anreize für eine dauerhafte Kooperation zwischen den Sektoren geschaffen werden. Aus der Patientenperspektive ist ein konsequenter Schritt in diese Richtung längst fällig. Allerdings bleibt es natürlich den Leistungserbringern offen, entsprechende Schritte hin zur Integrieren Versorgung alleine zu bestreiten. Ein Anreiz wäre sicher, besser versorgte und zufriedenere Patienten zu haben und damit als innovativer Anbieter zu gelten, der sich über bessere Ergebnisse in der Gesundheitsversorgung vom Durchschnitt abgrenzt.
Zukünftig werden auch die Sozialversicherungen neue Rollen einnehmen, nämlich sich verstärkt an der Umsetzung von Versorgungszielen zu beteiligen. So wird es zur Zusammenarbeit mit Gruppenpraxen, Ärztenetzen und vermehrt auch Krankenhäusern kommen. Die Diskussion um Kosten wird durch eine Diskussion über die Ergebnisse im Gesundheitssystem abgelöst. Dies bedeutet die Änderung des Paradigmas des „Neben- und Gegeneinanders“ hin zu der neuen Ausrichtung auf Kooperationen zu Gunsten der Patienten und des Personals in den Gesundheitseinrichtungen. Durch die Pilotierung und Evaluation von innovativen Konzepten kann das Gesundheitssystem schrittweise den neuen Herausforderungen angepasst und die Neuerungen in die Routine überführt werden. So werden die Sozialversicherungen nach und nach vom reinen „Payer“ zum aktiven „Player“ in der Gesundheitsversorgung. Dies bedingt auch den Ausbau der Qualifikationen des Personals, um mit den Health Professionals in Projekten zusammenarbeiten und kommunizieren zu können. Vom Grundansatz her wird das System nur von innen heraus zu reformieren sein, d.h. gemeinsam mit veränderungsbereiten Health Professionals.