Der Autor:
Mag. Michael Fuchs
forscht seit 2000 am Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung in Wien. Er studierte Soziologie an der Universität Wien. Seine Forschungsthemen betreffen Sozialversicherungsleistungen, Familien- und Arbeitsmarktpolitik.
Quotensysteme für private und/oder öffentliche Unternehmen bzw. Institutionen finden sich in der einen oder anderen Form in der Mehrzahl der EU-Länder. Sie haben das Ziel, die Arbeitsnachfrage zu stimulieren, indem sie die Arbeitgeber/innen verpflichten, einen bestimmten Anteil an Arbeitnehmer/innen mit Behinderung zu beschäftigen. Typischerweise variiert der vorgeschriebene Anteil zwischen 2 % und 7°% der Belegschaft (Österreich: 4 %). Der Erfüllungsgrad der Quoten schwankt in den meisten Ländern zwischen 30 % und 70 % (Österreich: um die 60 %). Nach den verfügbaren empirischen Daten führen Quotensysteme zu geringen Nettobeschäftigungszuwächsen. Auf Basis der Hauptverbandsdaten 1999 bis 2003 wird für Österreich geschätzt, dass etwa 10 % aller Stellen für begünstigte Behinderte ohne Quotenregelung nicht existieren würden. Bereits beschäftigte Personen, die eine Behinderung erleiden und entsprechend eingerechnet werden können, werden mit größerer Wahrscheinlichkeit weiterbeschäftigt. Von der Maßnahme gehen jedoch nur geringe Anreize aus, behinderte Personen neu einzustellen.
Der Artikel beschreibt zunächst die grundlegenden Parameter von bestehenden Quotensystemen in Europa wie vorgeschriebener Anteil, Belegschaftsschwelle und Abgabenhöhe. In der Folge wird auf spezifische Aspekte wie den Zusammenhang von Quotenregelungen und Antidiskriminierungsgesetzgebung, Quoten aus Unternehmens- und Institutionensicht sowie die Beurteilung von Quoten im Lichte des demographischen Wandels eingegangen. Ein weiteres Kapitel widmet sich Befunden zur Effektivität von Quotensystemen, die sowohl allgemeine Evaluierungen (OECD, etc.) als auch spezifische Studien für Österreich und Deutschland umfassen.