Die AutorInnen:
Mag. Beate Hartinger-Klein
ist Unternehmensberaterin im Gesundheitswesen und war stellvertretende Generaldirektorin des Hauptverbandes sowie NR-Abgeordnete. Lektorate an österr. Universitäten und FH Krems.
Dr. Andreas Klein
ist Assistenzprofessor am Institut für Systematische Theologie und Religionswissenschaft an der Universität Wien.
Prof. Dr. Peter Haas
Lehrt im Fachbereich Informatik „Medizinische Informatik“ an der Fachhochschule Dortmund.
KURZFASSUNG
Als „Gesundheitstelematik“ bezeichnet man neue IT-gestützte Verfahrensweisen im Gesundheitswesen, die einerseits eine umfassendere Patientenversorgung ermöglichen und andererseits finanzielle Einsparungspotenziale für den gesamten Gesundheitsbereich realisieren. Folgende Charakteristika sind dabei leitend: Prinzipiell handelt es sich um Anwendungen, die einrichtungsübergreifend und unter Überbrückung von Raum und Zeit Technologien im Gesundheitswesen zur Verfügung stellen. Während der Begriff „Gesundheitstelematik“ als Oberbegriff für alle telematischen Anwendungen dient, ist die Telemedizin ein Teilbereich und umfasst alle behandlungsnahen medizinischen Anwendungen, die die direkte oder zeitversetzte Interaktion zwischen Ärzten oder diesen und ihren Patienten zur Durchführung oder Unterstützung medizinischer Maßnahmen, Konsultationen oder Monitoring ermöglichen. Gesundheitstelematische Anwendungen können auch die Ausbildung ärztlicher und pflegerischer Berufe deutlich verbessern (Telelearning). Des Weiteren kann auf Daten (Datenbanken, Informationssammlungen) zugegriffen werden, die nicht vor Ort verfügbar sind (Telezugriff), um z.B. patientenbezogene Daten oder aktuelles Wissen umgehend abrufen zu können. Insbesondere können bild- und signalgebende Verfahren für gesundheitsrelevante Verlaufsprozesse genutzt werden, um eine deutlich verbesserte zeitnahe Intervention entweder seitens des Arztes oder des Patienten zu ermöglichen. Mittels „Telemonitoring“ können bestimmte Patienten (und auch Ärzte) unmittelbar darüber informiert werden, dass sich gesundheitsrelevante Werte (erheblich) verändern. Ärzte können zudem via „Telekonsultation“ Expertisen zu bestimmten „Fällen“ einholen, um daraus weitere adäquate Behandlungsoptionen zur Verfügung zu stellen. Prinzipiell könnten viele Patienten aus der Ferne zu Hause betreut und versorgt werden, die andernfalls einer stationären Aufnahme und Beobachtung bedürften oder erst einmal engmaschig unbetreut bleiben würden. Weiterhin kann gewährleistet werden, dass ärztliche Dokumentationen zeit- und ortsunabhängig für das Wohl des Patienten verfügbar und auch bearbeitbar sind (elektronische Patientenakte: EPA) – natürlich nur auf Basis starker Sicherheitsvorkehrungen. Insgesamt kann eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung, der patientenorientierten Entscheidungsfindung, aber auch eine sichtbare Kostendämpfung im Gesundheitswesen erreicht werden.
Prinzipiell ist die Eigenverantwortung und Mitwirkung von Patienten zu begrüßen und zu stärken, v.a. im Blick auf Compliance und Nachhaltigkeit von Therapiemaßnamen; ein Bestrafungssystem ist hingegen nicht sinnvoll. Es ist daher notwendig, sinnvolle und ethisch ausdifferenzierte und rechtfertigbare Anreiz- und Motivationssysteme zu schaffen, die vor allem den Patienten ihre ethische Eigenverantwortlichkeit für sich aber auch die Solidargemeinschaft deutlich machen. Manche zentralen Player im Gesundheitssystem liebäugeln jedoch durchaus damit, Verantwortung zunehmend auf die Patienten alleine abzuwälzen und diese bei Bedarf mit gewissen Nachteilen zu bedenken. Aber auch sinnvolle Anreize und Prävention können ins Gegenteil umschlagen und Überforderungen von Patienten nach sich ziehen. Hier ist der besonderen Situation kranker Menschen – zudem medizinische Laien – jedoch Rechnung zu tragen.
Zur Wahrung der Selbstbestimmung der Betreffenden ist schon zu Beginn ein hinreichend informierter Konsens (informed consent) zu erzielen, der Patient also umfassend und verständlich über mögliche Verfahren und Alternativen, geplante Interventionen und die damit verbundenen Konsequenzen zu informieren. Nutzt er sodann telematische Verfahren, muss die „informationellen Selbstbestimmung“ umgesetzt und realisiert werden, sodass z.B. der Patient die eingespeicherten Daten einsehen und bei Bedarf auch sperren können muss. Freilich stellt sich hier die Frage, inwieweit Patienten diese Informationen auch trotz ausreichender Aufklärung überhaupt adäquat einschätzen können und evtl. unvorteilhafte Eingriffe vornehmen. Jedenfalls ist zu klären, welche Daten überhaupt in eine elektronische Krankenakte eingespeichert werden, damit dies auch praktikabel und sinnvoll ist. Darüber hinaus muss jederzeit eine Widerrufung einer einmal gegebenen Zustimmung möglich sein.
Insgesamt ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die neuen Methoden so in die Versorgung integriert werden, dass grundsätzliche Rechte des Menschen in vollem Umfang gewährleistet sind. Das Wohl der Menschen (Nutzer) mitsamt dem damit korrelierten Nichtschadensprinzip muss im Zentrum der Überlegungen stehen. Erst danach sind weitere Überlegungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rentabilität und der Kostendämpfung von Bedeutung – was in den Diskursen leider nicht immer adäquat sichtbar wird. Die Wahrung der Selbstbestimmung ebenso wie der Schutz der Privatsphäre stellen jedenfalls integrale Schutzwürdigkeiten dar. Vorkommnisse in jüngster Zeit wie Hackerangriffe und relativ leicht zu beschaffende Krankendaten bringen nachdrücklich zu Bewusstsein, dass eine elektronische Krankenakte eines größtmöglichen (Daten-) Schutzes bedarf. Je mehr Zugriffsberechtigte, desto schwieriger wird es jedoch, diese Rahmenbedingung hinreichend zu erfüllen.
Die Vorteile der Gesundheitstelematik sind, sofern die vielschichtigen Korrelationen sinnvoll und kritisch reflektiert ausdifferenziert werden, insgesamt zu begrüßen. Da Gesundheit sowohl politisch wie gesellschaftlich ein hohes Gut darstellt, sind neue technologische Möglichkeiten zu ihrer Verbesserung positiv aufzugreifen, aber auch kritisch zu begleiten. Zahlreiche Verfahren sind in unterschiedlicher Weise ohnehin jetzt schon in Verwendung (man denke etwa an die z.T. schon selbstverständlich elektronische Speicherung und Übermittlung von Ergebnissen bei bildgebenden Verfahren ohne vorherige Einstimmungserklärung des Patienten).
Wichtig werden v.a. auch ein hinreichender internationaler Erfahrungsaustausch und entsprechend differenzierte Evaluierungsverfahren sein, wobei nationalstaatliche Bedingungen zu berücksichtigen sind. Es muss die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf die eingesetzten Verfahren zu korrigieren und zu limitieren. Darüber hinaus kann nur eine allmähliche und behutsame Implementierung sinnvoll sein. Diese muss mit einer Technikfolgeabschätzung und wissenschaftlicher (wie ethischer) Begleitforschung verbunden werden.
Im Gesundheitsweisen sind Vertrauensverhältnisse von besonderer Relevanz. Insofern überrascht die Skepsis gegenüber neuen Technologien nicht, obgleich Patienten in der Regel eine Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Regel begrüßen. Dennoch hat die Gesundheitstelematik ähnlichen Imageproblemen zu kämpfen wie die – oft auch zu Unrecht – gescholtene Pharmaindustrie. Vertrauen kann hier also nicht einfach vorausgesetzt, sondern muss erarbeitet werden. Darum sind Rückmeldungen von Nutzern, Zufriedenheitsstudien und Nutzenevaluationen von Relevanz und entsprechend zu berücksichtigen.
Heute schon ist abzusehen, dass die neuen gesundheitstelematischen Möglichkeiten in der Öffentlichkeit zu heftigen Debatten führen werden. Dabei wird es seitens der Verantwortlichen von großer Relevanz sein, wie weit umfassende Aufklärungsarbeit gelingt. Befürchtungen und Ängste von Menschen, gepaart mit Skepsis, aber auch Erwartungen müssen ernst genommen werden. Gleichzeitig darf diese – nicht selten auch irrationale – Angst nicht zum fortwährenden Taktgeber oder Verhinderer neuer Innovationen werden, da viele Menschen häufig nicht über die nötigen Informationen und Erfahrungen für ein qualifiziertes Urteil verfügen.
Wichtig ist, dass Politik und Industrie durch konkrete Maßnahmen und Mechanismen der Befürchtung adäquat begegnen, diese Möglichkeiten stellten einen Zuwachs an (staatlicher) Überwachung des Einzelnen dar. Dieses Argument kann freilich auch zum Diskurskiller avancieren und es sollte dabei immer auch bedacht werden, dass wir z.B. auch von Vorratsdatenspeicherung sprechen oder in sozialen Netzwerken freiwillig und gerne intimste Details zugänglich machen. Gleichwohl muss in diesem Bereich eine hinreichende Transparenz und überzeugende Aufklärung gewährleistet werden.