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Editorial Februar 2011


Dr. Wilhelm DonnerDer Autor:
Dr. Wilhelm Donner

ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.


Liebe Leserinnen und Leser!

Am 28. Jänner fand im Plenarsaal des Nationalrates ein Festakt aus Anlass des 125. Geburtstages von Johann Böhm, dem ersten Präsidenten des Hauptverbandes (1949 – 1959) statt. Das Präsidium des Nationalrates, der Hauptverband und der ÖGB luden zu dieser Feierstunde, an der auch Bundespräsident Heinz Fischer und Bundeskanzler Werner Faymann teilnahmen.
Die Neuordnung der Flugrettung ist ein in Österreich seit Monaten virulentes Thema. Die Sozialversicherung richtete in der NÖ Gebietskrankenkasse ein Competence Center Transportwesen (CCTW) ein, deren Sprecher die derzeitige Lage skizzieren und dahingehend bewerten, wie der Beitrag der SV als Anbieter von Lösungen zur bestmöglichen Verwendung knapper Mittel sowie als Zahler aussieht.
Auf Grund der suboptimalen Organisation und Finanzierung der österr. Flugrettung erarbeitete das CCTW mit internationalen Kooperationspartnern ein langfristiges Konzept für die Flugrettung, das eine Bedarfsplanung von 16 Notarzthubschraubern für notarztindizierte Einsätze sowie ein Organisations- und Refinanzierungsmodell auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation beinhaltet.
Die personenbezogenen Daten aus der Statistik für das Jahr 2010 werden in einem weiteren Artikel aufbereitet, besonders der Stand der Pensionsbezieher (2,215.614) und die Beschäftigungsverhältnisse (3,667.358 Erwerbstätige), wie sie zum Stichtag 1. Juli 2010 erhoben wurden.
Ein Beitrag befasst sich mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 und seinen Auswirkungen, nachdem es seit 1. Juli in Geltung steht. Das Ausgleichsverfahren wurde durch das Sanierungsverfahren ersetzt und in zwei Varianten, mit oder ohne Eigenverwaltung eingeführt. Das Konkursverfahren bleibt wesentlich unverändert. Für die Sozialversicherung ist dabei das Anfechtungsrecht von Bedeutung, da es gegenüber einem Schuldner „ungleiche Gläubiger“ gibt, nämlich solche wie die SV, die etwa nach einem Zwangsausgleich weiterhin mit dem Schuldner einen Kontrakt aufrecht erhalten, indem sie Leistungen für Mitarbeiter der Firma zu erbringen haben.

Dr. Wilhelm Donner

Zuletzt aktualisiert am 07. März 2022