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Neuordnung der Flugrettung in Österreich: Competence Center Transportwesen


Mag. Harald HerzogDie Autoren:
Mag. Harald Herzog

ist Leiter der Leistungsabteilung bei der NÖ Gebietskrankenkasse und verantwortlich für das Kompetenzzentrum Transportwesen (CC-TW).


Mag. Markus TraunerMag. Markus Trauner

ist Rechtsberater in der Leistungsabteilung der NÖ Gebietskrankenkasse und Leiter des Kompetenzzentrums Transportwesen.




KURZFASSUNG


Mit dem Ziel der Erarbeitung von Lösungen zur bestmöglichen Verwendung der knappen Mittel der Sozialversicherung im Leistungssegment Transportwesen wurde im Jahr 2006 das Competence Center Transportwesen (CC TW) implementiert. Der Optimierung der Rolle der SV als Zahler diente unter anderem die Umsetzung eingefrorener Tarife (auf dem Stand von 2005) in Niederösterreich bis Ende 2013 und eine deutlich verminderte Tarifsteigerung in Wien 2008 als Basis für Folgetarife ohne Qualitätseinschränkungen für die Patientinnen und Patienten.

Auf Grund der suboptimalen Organisation und Finanzierung der Flugrettung in Österreich erarbeitete das CC Transportwesen gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern ein langfristiges, nachhaltiges und bundesweites Konzept für die Flugrettung, das eine Bedarfsplanung (Planungsszenario) von 16 Notarzthubschraubern für notarztindizierte Einsätze sowie ein Organisationsmodell und Refinanzierungsmodell auf Basis einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation beinhaltet.

Die Möglichkeiten der rechtlichen und vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten spannen sich von einer Änderung der Mustersatzung in Richtung eines Pauschalbetrages für alle Flugtransportorte entsprechend dem gesetzlichen Auftrag bis hin zum Abschluss von Direktverrechnungsvereinbarungen.

Die wesentlichste Empfehlung des CC Transportwesen für ein Flugrettungssystem ist die soziale Verträglichkeit für die Patienten, die sich in einem zweifachen Hochrisikobereich befinden. Weiters wird den Entscheidungsträgern die Lozierung der Flugrettungsmittel nach dem Planungsszenario, die ex-lege Finanzierung entsprechend dem betriebswirtschaftlichen Kalkulationsmodell sowie der Abschluss von Direktverechnungsvereinbarungen mit allen Flugrettungsbetreibern empfohlen.

Zuletzt aktualisiert am 07. März 2022