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Editorial Juni 2018


Dr. Wilhelm DonnerDer Autor:
Dr. Wilhelm Donner
 
ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.


Liebe Leserinnen und Leser!

 

Die Soziale Sicherheit präsentiert Ihnen in dieser Juni-Ausgabe als Schwerpunkt die Darstellung und Erläuterung des zum Teil – was die Finanzierung betrifft – durchaus diffizil ausgestatteten Verhältnisses zwischen der österr. Sozialversicherung und dem Rettungswesen sowie im Besonderen der Flugrettung in Österreich. Eingangs wird in dem Zusammenhang von einer Pressekonferenz berichtet, die in Salzburg stattfand und wichtige Akteure in diesem Feld zusammenführte, um eine Vereinbarung zur Vereinfachung der Abrechnungen zu unterzeichnen.

Über die Fortsetzung der Aktion „Bewegt im Park“ wird ebenso berichtet, wobei in acht Bundesländern wieder zahlreiche Bewegungsangebote zur Verfügung stehen.

Mag. Harald Herzog und Daniel Hubmayr (beide NÖGKK) geben eine ausführliche Übersicht zum System der Flugrettung in Österreich. Die Kosten dieser Flugrettung machen rund vier Prozent des gesamten Rettungswesens und ca. 0,06 Prozent des gesamten Gesundheitswesens aus. Die Zuständigkeit für die Flugrettung liegt primär bei den Ländern – bis zum Jahr 2011 waren Bund und Länder gemeinsam zuständig – und die Sozialversicherung ersetzt einen Teil der Kosten für den Transport. Aktuell wird das Bundesgebiet durch fast vierzig Notarzthubschrauber von sieben Betreibern versorgt.

Prof. Dr. Christoph Redelsteiner (FH St. Pölten) reflektiert in seinem Fachbeitrag den Gegenwartszustand des Rettungswesens, wobei er als Praktiker in diesem Bereich ganz besonders daraufhin orientiert ist, wirkliche Akutfälle wieder in den Vordergrund zu stellen und mithilfe eines Gatekeepings im präklinischen Bereich diese von einem 24-Stunden-Auffangnetz herauszulösen. Es zeigte sich empirisch eine Vielzahl von variantenreichen Einsätzen, die bei weitem nicht allesamt einem Rettungseinsatz im herkömmlichen Sinne zuzuordnen sind, sondern auch Aspekte eines Sozialdienstes aufweisen.

Abschließend steuert der ehemalige Vizepräsident des Hauptverbandes, Dr. Manfred Gründler, einen interessanten Beitrag zur Diskussion über die Parallelgesetzgebung bei und Mag. Richard Birgmann (Institut für Gesundheitsplanung, Linz) erläutert eine Umfrage unter Ärzten zum Thema „Gesundheitskompetenz“.

 

Dr. Wilhelm Donner



Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020