28. Mai 2015
„Es geht beim in Begutachtung befindlichen Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz darum, dass mit den Beitragsgeldern der Versichertengemeinschaft ordentlich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen umgegangen wird.“ So reagiert der Vorstandsvorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger auf den neuerlichen und wiederholten Vorstoß von Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart. McDonald: „Nur gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten können wir gegen Sozialbetrug im Gesundheitswesen vorgehen, das muss eine gemeinsam getragene Initiative sein im Sinne der Versichertengemeinschaft.“
Was die immer wieder seitens der Ärztekammer ventilierte Alternative zur Anbringung eines Fotos auf der e-card betrifft, stellt McDonald fest, dass ein Foto kein geeignetes Mittel wäre, um Missbrauch zu bekämpfen. McDonald: „Auch Fotos brauchen Kontrolle und machen nur dann Sinn, wenn es jemanden gibt, der sie auch kontrolliert. Fotos auf Plastikkarten sind klein, die Personen sind darauf nicht immer leicht zu erkennen. Ausweispflicht reicht.“
„Die Details des Gesetzesentwurfes stehen in der Begutachtung zur Diskussion, aber das große Ziel, dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, muss für alle Systempartner außer Streit stehen“, so McDonald abschließend.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.