Mit 1. Jänner 2019 ersetzt die neue monatliche Beitragsgrundlagenmeldung die bestehenden Meldeprozesse und bringt wesentliche Vorteile: weniger Aufwand, einen modernen digitalen Verwaltungsvorgang und zudem ein vollelektronisches Clearingsystem.
Aus drei mach eins!
Davor existieren drei völlig getrennte Meldeprozesse in der Sozialversicherung, die bedient werden mussten. Neben der Meldung des Versicherungsverlaufs waren dies die monatliche Beitragsabrechnung und die jährliche Grundlagenmeldung. Dies führte nicht nur zu erhöhtem Aufwand und Doppelgleisigkeiten, sondern immer wieder auch zu Korrektur- und Klärungsbedarf samt oft monatelanger Clearingverfahren. Nun ersetzt die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung den monatlichen Beitragsnachweis und die jährliche Beitragsgrundlagenmeldung (Lohnzettel SV).
Mehr zum Thema:
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)
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Infofolder "Die neue monatliche Beitragsgrundlagenmeldung" (PDF, 849 KB)