Die Patientenverfügung stellt die schriftlich verfasste Willenserklärung eines Menschen im Falle einer schweren Erkrankung dar. Sie kann im Vorhinein für solche Situationen errichtet werden, in denen man als Patient nicht mehr einsichts-, urteils- oder artikulationsfähig ist (z. B. in einem Koma oder bei Demenz).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf www.oesterreich.gv.at.
Zuletzt aktualisiert am 06. November 2019