Der Autor:
Mag. Georg Süß
arbeitet als Experte im Bereich des allgemeinen Rechtswesens der SVS.
Fazit
Der in der SVS aufgeschlagene Fall zeigt auf, dass hier offenbar ein „Schlupfloch“ gefunden und bis zur Verhaftung der „Organisatoren des Spitalstourismus“ ausgenutzt wurde. Gerade die dem GSVG immanente spezifische formalistische Betrachtungsweise, die zweifellos kundenfreundlich ist und den großen Vorteil einer effizienten und einfachen Administrierung aufweist, stößt in Betrugsfällen an ihre Grenzen. Überlegungen, wie solche Fälle in Zukunft vermieden bzw. erschwert werden können, ohne dabei an den im Gros der Fälle treffsicheren Grundfesten des derzeitigen Systems zu rütteln, finden statt. Eine Gesetzesänderung wird dabei nicht ausgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am 30. August 2023