Die Autorin:
Mag. Ingeborg Beck
ist Abteilungsleiterin im Geschäftsbereich Recht und Wissenschaft in der Pensionsversicherungsanstalt und für Fraud & Error zuständig.
Schlussbemerkungen
Auch wenn im Sozialversicherungsrecht die Leistungen nicht durch das Äquivalenzprinzip begrenzt werden, so kann das für die Pensionsversicherung charakteristische System des Umlageverfahrens im Sinne des Generationenvertrages nur aufrechterhalten werden, wenn die derzeit beitragspflichtigen Erwerbstätigen künftig selbst Leistungen aus diesem System erwarten können, die in einem vertretbaren Verhältnis zu ihrem beitragspflichtigen Erwerbseinkommen stehen. Obwohl das Schädigungspotenzial des Sozialleistungsbetruges in der Vergangenheit gerne mit dem Hinweis auf bloße Einzelfälle herabgespielt wurde, wird nunmehr das steigende Ausmaß und die Gefahr für den Sozialstaat erkannt. Den Schwierigkeiten der involvierten Sozialversicherungsträger und Behörden, die im Vollzug des Sozialversicherungsrechts einerseits ein Massenverfahren zu bewältigen haben und andererseits aufgrund der komplexen Rechtslage und der zersplitterten Behördenzuständigkeit auch für den Sozialleistungsbetrug anfällig sind, wird mit Unterstützung der TF-SOLBE und einer breiten Vernetzung und Kooperation der jeweiligen Stakeholder begegnet.
Eine erfolgreiche Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs bedarf der Feststellung des tatsächlichen Lebenssachverhaltes, damit eine willkürliche Gestaltung der Anspruchsvoraussetzungen aufgedeckt, verfolgt und sanktioniert werden kann. Auch wenn dies mitunter sehr schwierig, zeit- und personalintensiv ist, kann nur so die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Leistungen des Sozialsystems wirksam verhindert werden. Damit wird nicht bloß die finanzielle Tragfähigkeit und das Vertrauen in das Sozialsystem geschützt, sondern es werden auch die negativen gesellschaftspolitischen Auswirkungen im Sinne einer schwindenden Arbeitsmoral und steigenden Kriminalität vermindert. Auch für den Sozialleistungsbetrug gilt, dass dieser nicht über Nacht entstanden ist und auch nicht von heute auf morgen beseitigt werden kann. Besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass ein betrügerisches Verhalten aufgedeckt und verfolgt wird bzw. fehlen wirksame und abschreckende Sanktionen (nur der zu Unrecht lukrierte Vorteil muss zurückgezahlt werden), so nimmt der Sozialleistungsbetrug eine für den Sozialstaat bedrohliche Dimension an. Sozialleistungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und bedarf einer effizienten Bekämpfung auf allen Ebenen.