Personen, die in Österreich und zumindest in einem weiteren „Mitgliedstaat“ beschäftigt, versichert und/oder wohnhaft waren, stellen ihren Pensionsantrag unter Angabe eines vollständigen Versicherungs-, Beschäftigungs-, und/oder Wohnsitzverlaufes grundsätzlich in ihrem Wohnortstaat.
Der Antrag kann aber auch bei jenem Versicherungsträger gestellt werden, bei dem der*die Versicherte zuletzt versichert war.
Personen, die in einem Abkommensstaat beschäftigt, versichert und/oder wohnhaft waren, stellen ihren Pensionsantrag grundsätzlich beim zuständigen Versicherungsträger ihres Wohnortstaates.
Der zuständige Versicherungsträger leitet unverzüglich das Pensionsfeststellungsverfahren mit den anderen beteiligten ausländischen Versicherungsträgern ein.
Hinweis: Es empfiehlt sich, im pensionsnahen Alter generelle Informationen über Pensionsantrittsalter und Anspruchsvoraussetzungen einzuholen.
Für die Antragstellung zur Person in Österreich, verwenden Sie bitte die von der PV bereitgestellten Formulare unter: