Sämtliche Sozialversicherungsmeldungen - insbesondere also auch die Anmeldungen zur Pflichtversicherung - sind mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) zu erstatten. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Vor-Ort-Anmeldung per Telefax oder Telefon erstattet werden.
Eine Vor-Ort-Anmeldung per Telefax unter der Nummer +43 5 0766-1461 oder per Telefon unter der Nummer +43 5 0766-1460 ist nach den Richtlinien über Ausnahmen von der Meldungserstattung mittels Datenfernübertragung (RMDFÜ) ausschließlich dann möglich, wenn die meldepflichtige Stelle
- über keine EDV-Ausstattung (zumindest PC) und keinen Internetzugang verfügt und
- ihre Personalabrechnung (Lohnverrechnung) auch nicht von einer anderen Stelle (Wirtschaftstreuhänder, Datenverarbeitungsbetrieb etc.) durchführen lässt, bei der eine entsprechende EDV-Einrichtung vorhanden ist, oder ihre Personalabrechnung (Lohnverrechnung) von einer anderen Stelle (Wirtschaftstreuhänder, Datenverarbeitungsbetrieb etc.) durchführen lässt und diese nicht mehr erreichbar ist (Arbeitsaufnahme außerhalb der Bürozeiten der Dienstleisterin bzw. des Dienstleisters) oder
- die beschäftigte Person in einer Betriebsstätte (Filiale, Baustelle) der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers aufgenommen wird und die Betriebsstätte (Filiale, Baustelle) über keine EDV-Ausstattung (zumindest PC) oder keinen Internetzugang verfügt.
Die Vor-Ort-Anmeldung darf darüber hinaus auch außerhalb von ELDA erstattet werden, wenn ein wesentlicher Teil der Datenfernübertragungseinrichtung für längere Zeit nachweisbar ausgefallen war und deshalb die Anmeldung nicht vor Arbeitsantritt hätte erstattet werden können. Langt die Vor-Ort-Anmeldung auf Grund einer der vorstehenden kurzfristigen Ausnahmesituationen außerhalb von ELDA ein, ist die Anmeldung jedenfalls innerhalb von sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form nachzuholen. Erfolgt dies nicht, liegt eine Meldepflichtverletzung vor. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung empfehlen wir, die ohnehin reduzierte Anmeldung vor Arbeitsantritt per ELDA zu erstatten. Dadurch ersparen Sie sich einen Arbeitsschritt.
Auslöser/Zweck der Meldung
Die Anmeldung einer Person bzw. einer fallweise beschäftigten Person vor Arbeitsantritt ist ausnahmsweise außerhalb der elektronischen Datenfernübertragung zu erstatten.
Voraussetzungen
- Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber verfügt über eine Beitragskontonummer bzw. diese wird unverzüglich angefordert.
- Die versicherte Person verfügt über eine Versicherungsnummer bzw. diese wird zeitgleich im Zuge der nachfolgenden elektronischen Anmeldung angefordert.
- Die Erstattung der Anmeldung per ELDA ist im Sinne der geltenden Richtlinien unzumutbar oder wegen eines Ausfalls der Datenfernübertragungseinrichtung nicht vor Arbeitsantritt möglich.
Meldefrist
Die Vor-Ort-Anmeldung ist jedenfalls vor Arbeitsbeginn zu erstatten.
Zuständige Stelle
Die Vor-Ort-Anmeldung ist entweder mittels Telefax unter der Nummer +43 5 0766-1461 oder per Telefon unter der Nummer +43 5 0766-1460 beim ELDA-Call Center zu erstatten.
Besonderheiten der Meldung
Auf den Websites des Krankenversicherungsträgers steht eine Telefaxvorlage für die Vor-Ort-Anmeldung zur Verfügung. Für fallweise Beschäftigte kann die Meldung auch mittels mobiler Geräte mit Android- oder IOS-Betriebssystem übermittelt werden. Die dazu notwendige ELDA APP kann über den jeweiligen APP-Store kostenfrei bezogen werden. Die APP entspricht vom Aufbau her der Telefaxvorlage. Vor-Ort-Anmeldungen, die auf anderen Wegen einlangen (E-Mail, SMS etc.), gelten als nicht erstattet.
Änderung/Richtigstellung der Meldung
Wurde eine Vor-Ort-Anmeldung irrtümlich erstattet, weil zum Beispiel die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer ihre bzw. seine Beschäftigung wider Erwarten nicht aufgenommen hat, ist sie per Telefax oder Telefon beim ELDA-Call Center zu stornieren.