Die Adresse einer versicherten Person stellt eine für die Pflichtversicherung bedeutende Information dar. Sie ist dem Krankenversicherungsträger von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber elektronisch mit der Adressmeldung Versicherter zu übermitteln. Dies gilt auch für jede Änderung der Anschrift.
Auslöser/Zweck der Meldung
- Bei erstmaliger Neuanmeldung einer versicherten Person ist deren Anschrift zu melden.
- Die versicherte Person ändert während der Pflichtversicherung ihre Adresse.
- Es erfolgt eine Wiederanmeldung einer bereits beschäftigt gewesenen versicherten Person unter einer anderen als der ursprünglich gemeldeten Anschrift.
Voraussetzungen
Die aktuelle Adresse wird von der versicherten Person bekannt gegeben.
Meldefrist
Während der Pflichtversicherung ist von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber jede für die Versicherung bedeutsame Adressänderung innerhalb von sieben Tagen nach deren Bekanntwerden zu melden.
Zuständige Stelle
Die Meldung ist an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Prozess bzw. Ablauf
Die Meldung gilt nur dann als erstattet, wenn sie mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) übermittelt wird.
Meldungen auf anderen Wegen, insbesondere in Papierform, mittels E-Mail oder telefonisch, gelten als nicht erstattet.
Holen Sie rechtzeitig vor dem Arbeitsantritt die aktuelle Adresse der versicherten Person ein bzw. sorgen Sie dafür, dass Ihnen etwaige Änderungen bekannt gegeben werden.
Besonderheiten der Meldung
Verfügt eine zu meldende Person über keine Versicherungsnummer oder ist diese nicht bekannt, kann die aktuelle Anschrift mit der Meldung Versicherungsnummer Anforderung bekannt gegeben werden. Eine zusätzliche Adressmeldung ist nicht erforderlich.
Wird eine versicherte Person zum wiederholten Mal bei derselben Dienstgeberin bzw. demselben Dienstgeber beschäftigt und bleiben ihre Adressdaten unverändert, ist bei der Wiederanmeldung keine Adressmeldung erforderlich.
Änderung/Richtigstellung der Meldung
Jede mittels der Adressmeldung Versicherter bekannt gegebene Adresse gilt ab dem Tag, an dem die Meldung verarbeitet wird. Änderungen für die Vergangenheit oder die Zukunft sind nicht möglich.