Die zehnstellige Versicherungsnummer (VSNR) stellt einen wichtigen Ordnungsbegriff in der Sozialversicherung dar. Voraussetzung für jede Sozialversicherungsmeldung ist neben einer Beitragskontonummer, dass für die betreffende Person eine Versicherungsnummer vorhanden ist. Diese kann der e-card der jeweiligen Person entnommen werden.
Bei ausländischen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, die erstmals in Österreich eine Beschäftigung aufnehmen und über keine Versicherungsnummer verfügen, muss diese spätestens im Rahmen der elektronischen Übermittlung der Anmeldung angefordert werden. Die Beantragung erfolgt auf elektronischem Weg mit der Meldung Versicherungsnummer Anforderung.
Auslöser/Zweck der Meldung
Die zu meldende Person verfügt über keine Versicherungsnummer.
Der meldepflichtigen Stelle ist die Versicherungsnummer nicht bekannt.
Voraussetzungen
Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber verfügt über eine Beitragskontonummer.
Alle für die Anforderung der Versicherungsnummer erforderlichen Daten der versicherten Person sind bekannt.
Meldefrist
Die Anforderung der Versicherungsnummer hat spätestens zeitgleich mit der Übermittlung der Anmeldung zu erfolgen.
Zuständige Stelle
Die Anforderung der Versicherungsnummer ist an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Prozess bzw. Ablauf
Die Meldung ist mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) zu übermitteln.
Entnehmen Sie die für die Meldung erforderlichen Personendaten – zum Beispiel Familienname(n), Vorname(n), Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum – einem amtlichen Personendokument der versicherten Person (Reisepass oder Personalausweis) und bewahren Sie eine Kopie für Rückfragen auf.
Achtung: Die Versicherungsnummer wird auf Basis der von Ihnen übermittelten Daten vergeben.
Nach der Ermittlung bzw. der Neuvergabe der Versicherungsnummer erhält die meldende Stelle über das SV-Clearingsystem eine Mitteilung über die Versicherungsnummer. Übernehmen Sie die so bekannt gegebene Versicherungsnummer in Ihre Lohnverrechnungssoftware. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Versicherungsnummer für sämtliche weitere Sozialversicherungsmeldungen zur Verfügung steht.
Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die nicht am automationsunterstützten SV-Clearingsystem teilnehmen, werden vom Krankenversicherungsträger über die Versicherungsnummer informiert.
Wird eine Versicherungsnummer neu vergeben, erhält die versicherte Person eine e-card, sofern ein Krankenversicherungsschutz vorliegt.
Besonderheiten der Meldung
Die Abfrage der Versicherungsnummer ist über die Web-Applikation WEBEKU möglich. Somit ist jederzeit überprüfbar, ob für die betreffende Person eine Versicherungsnummer vorhanden ist. Die Meldung Versicherungsnummer Anforderung ist lediglich dann notwendig, wenn die Abfrage in WEBEKU kein Ergebnis liefert.
Änderung/Richtigstellung der Meldung
Wird im Rahmen der Anforderung der Versicherungsnummer eine falsche Adresse angegeben, muss diese mittels Adressmeldung Versicherter korrigiert werden. Wurden andere Daten (zum Beispiel die Staatsbürgerschaft) falsch gemeldet, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Krankenversicherungsträger.