Erhöhte Alterspension
Wird die Alterspension erst nach Erreichung des Regelpensionsalters (60. Lebensjahr bei Frauen bzw. 65. Lebensjahr bei Männern) in Anspruch genommen, so gebührt für die Monate der späteren Inanspruchnahme – jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt der Wartezeiterfüllung bzw. der Mindestversicherungszeit – eine erhöhte Alterspension (Bonifikation).