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Besonderheiten bei Alterspensionen


Erhöhte Alterspension

Wird die Alterspension erst nach Erreichung des Regelpensionsalters (60. Lebensjahr bei Frauen bzw. 65. Lebensjahr bei Männern) in Anspruch genommen, so gebührt für die Monate der späteren Inanspruchnahme – jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt der Wartezeiterfüllung bzw. der Mindestversicherungszeit – eine erhöhte Alterspension (Bonifikation).