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Fahrtkostenersatz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 1/März 2023


Wir möchten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Kosten für die tägliche Fahrt zur Arbeitsstätte ersetzen. Unterliegt dieser Kostenersatz der Beitragspflicht?

Der Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist beitragsfrei.

Für die Ermittlung der Höhe der beitragsfreien Fahrtkosten gilt folgende Vorgangsweise:

  • Benutzt die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer ein Massenbeförderungsmittel, lassen sich die Kosten beispielsweise anhand der Jahreskarte feststellen.
  • Werden vorhandene öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzt, können die Kosten beim Verkehrsunternehmen erfragt werden.
  • Verkehrt kein Massenbeförderungsmittel oder ist dessen Benutzung unzumutbar, kann pro Kilometer ein beitragsfreier Fixbetrag in Höhe von 0,11 Euro herangezogen werden.


Hinweis: Wird ein firmeneigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, stellt dies einen Sachbezugswert dar, welcher um die (fiktiven) Kosten eines Massenbeförderungsmittels verringert werden kann.

Die Redaktion

Autor: Daniel Leitzinger/ÖGK