Hier können Sie gezielt nach VertragspsychologInnen (Konsultationen, die mit der e-Card erfolgen können) und WahlpsychologInnen – für die Sie als PatientIn Kostenerstattung beantragen können – suchen.
Die VertragspsychologInnen und WahlpsychologInnen werden gebeten, Änderungen der Daten dem Dachverband der Sozialversicherungsträger (claudia.bayer@sozialversicherung.at) umgehend zu melden.
Die aktuellen Daten bzw. die Bekanntgabe von Änderungen Ihrer Daten betreffend die WahlpsychologInnen-Liste ist Voraussetzung für die Kostenerstattung durch die Krankenversicherungsträger an die PatientInnen. Bei den WahlpsychologInnen werden Schwerpunkte für den Tätigkeitsbereich angegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diagnostische Leistungen außerhalb dieses Schwerpunktes jedoch ebenfalls Kostenerstattung geleistet wird.